Mediation ist eine Form der alternativen Streitbeilegung (ADR), eine Form der Streitschlichtung zwischen zwei oder mehr Parteien. Mediation ist in der Regel ein freiwilliges Verfahren, obwohl manchmal Regelungen, Gesetze oder Gerichtsbeschlüsse die Teilnahme an der Mediation erfordern können.
Mediation ist im Wesentlichen eine Verhandlung, die von einem neutralen Dritten, dem Mediator, geführt wird. Dabei wird kein Urteil gefällt, sondern eine freiwillige Lösung anstrebt, die für alle an dem Streitfall beteiligten Parteien akzeptabel ist.
Der Mediator hat die Verantwortung, jede vermittelnde Partei gleichermaßen zu unterstützen. Dabei sollte der Mediator weder die Interessen einer Partei gegenüber einer anderen begünstigen, noch ein bestimmtes Ergebnis der Mediation bevorzugen.
Während Gerichtsverfahren autoritativ sind, erleichtert ein Mediator die Beilegung von Streitigkeiten der Parteien, indem er sie bei der Suche nach einer gemeinsamen Basis unterstützt, oft kreative Lösungen anbietet und eine endgültige Übereinkunft erarbeitet. Eine gerichtliche Klage oder auch ein Schiedsverfahren kann das Verhältnis mitunter so belasten, als es keinen Raum mehr für eine weitere Zusammenarbeit gibt.
Mediation hat viele positive Eigenschaften und scheint eine der kostengünstigsten, schnellsten und effektivste Methode zur Lösung von Streitigkeiten zu sein. Sie basiert auf einem kooperativen Ansatz, bei dem jede Partei motiviert ist zusammenzuarbeiten, um die Probleme zu lösen und die besten Vereinbarungen zu treffen. Es wird erwartet, dass die vereinbarten Ergebnisse beiden Parteien zugutekommen oder zumindest verhindern, dass es jemandem nach der Mediation schlechter geht. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Parteien das Mediationsverfahren jederzeit durch eine der Parteien, die mit dem Verfahren unzufrieden ist, abbrechen können.
Wenn eine Lösung gefunden wird, können Mediationsvereinbarungen mündlich oder schriftlich getroffen werden, der Inhalt variiert je nach Art der Mediation. Wird jedoch keine Einigung erzielt, können die Parteien beschließen, ihre Ansprüche durch rechtliche Mitteln geltend zu machen.
Mediation wird oft mit anderen Formen der alternativen Streitbeilegung (ADR) verwechselt, darunter Schiedsgerichtsbarkeit, Ombudsmannverfahren, Schlichtung und strukturierte Verhandlung.
Die Mediation zielt darauf ab, die Parteien zu einer gemeinsamen Lösung zu verhelfen. Der Mediator soll durch das Verfahren dazu beitragen zwischenmenschliche Beziehungen zu erhalten, sowie sich auf eine gemeinsame Basis zu konzentrieren, anstatt nach Fehlern und Rechtfertigung zu suchen. Dementsprechend ist der Mediator nicht dazu befähigt ein Urteil zu fällen, sondern er befähigt die Parteien dazu selbst ihren Konflikt zu lösen.
Um die wesentlichen Unterschiede zu anderen Arten von ADR zu verstehen, ist es gut, von den Hauptmerkmalen der Mediation auszugehen: ihrem freiwilligen und flexiblen Charakter, der Allparteilichkeit des Mediators und der Selbstbestimmung der Parteien. Sowohl die Schiedsgerichtsbarkeit als auch die Mediation beaufsichtigen beispielsweise einen neutralen Dritten, wobei Schiedsrichter und Ombudsleute (zumindest teilweise) die Kompetenz haben verbindliche Entscheidungen zu treffen. Ein Schlichter hat einen stärkeren Einfluss auf das Ergebnis als ein Mediator, indem er beispielsweise eine (unverbindliche) Schlichtungsentscheidung verkündet.
Die Mediation als Konfliktlösungsmethode wird von der Europäischen Union und allen Mitgliedsstaaten gefördert. Das Grünbuch über alternative Verfahren zur Streitbeilegung im Zivil- und Handelsrecht, der Europäische Verhaltenskodex für Mediatoren und die Europäische Mediationsrichtlinie (EU-Richtlinie 52/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen) bilden die Grundlage für einen verbesserten Zugang der europäischen Bürger zur Justiz bei gleichzeitiger Bewältigung komplexer Fragen und zunehmender Verfahren aufgrund der Intensivierung des Handels und der Mobilität der Bürger, der Ausweitung des elektronischen Geschäftsverkehrs und der Migration aus Drittländern. Die Europäische Mediationsrichtlinie gilt in allen EU-Ländern und für grenzüberschreitende Streitigkeiten in Zivil- und Handelssachen. Sie gilt für Streitigkeiten, bei denen eine der Parteien in einem anderen Mitgliedsstaat als eine der anderen Parteien ansässig ist, zu dem Zeitpunkt an dem die Mediation in Anspruch genommen oder von einem Gericht angeordnet wird.
Dazu enthält die Richtlinie fünf inhaltliche Regeln:
Die meisten EU-Länder, darunter Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Rumänien und Slowenien, haben die Mediationsrichtlinie inzwischen umgesetzt. Einige haben den Anwendungsbereich des Verfahrens sogar über die Richtlinie hinaus auf innerstaatliche Streitigkeiten ausgedehnt, so dass es in bestimmten Situationen obligatorisch ist ein Mediationsverfahren zumindest zu beginnen. Beispielsweise hat Italien die Richtlinie durch ein Gesetzesdekret umgesetzt. Dies gilt nicht nur für grenzüberschreitende Ansprüche, sondern auch für bestimmte innerstaatliche Streitigkeiten.
Nützliche Links:
Überblick über Mediation in der EU auf dem Europäischen Justiz-Portal
Mediation in the European Union: An Introduction – european e-justice